Willkommen bei der Bauschlichtungsstelle Niedersachsen!
Was für uns zählt!Wir finden mit Ihnen zusammen eine Lösung, die wirkt - wie ein gerichtlicher Vergleich oder ein Urteil!Sie müssen nicht vor Gericht! |
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Günstig & erfahren - Seit 1997 stellt die Niedersächsische Bauschlichtungsstelle eine schnelle und vor allem preiswerte Alternative zum Bauprozess vor Gericht dar. Die Erfahrung aus über 20 Jahren macht es möglich, auch die komplexen Sachverhalte für Sie ohne Fachchinesisch verständlich darzustellen und mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen. Mehr hier... Spezialisiert - Im Mittelpunkt unserer Schlichtungsverfahren stehen meist Baumängel, Vertragsunklarheiten, Anwendung von Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder Streitpunkte um die Rechnungsstellung. In den meisten Fällen geht es aber um Vertragsunklarheiten. Freiwillig - Mit unserem Dienstleistungsangebot richten wir uns insbesondere an private, gewerbliche und öffentliche Bauherren, an Bauhandwerker, Bauträger, Architekten oder sonstige Planer. Selbstverständlich besteht kein Zwang zur Bauschlichtung. Diese ist freiwillig. Mehr hier... Erfolgreich - Der weit überwiegende Teil der Verfahren vor der Niedersächsischen Bauschlichtungsstelle wurde erfolgreich abgeschlossen. Gerichtliche Verfahren wurden in diesen Fällen damit unnötig. |
Wie arbeiten wir mit Ihnen an Ihrem Fall? |
Neutral - wer steht hinter uns?
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Schnell - wie geht Schlichtung? |
Günstig - was kostet es? |
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Es stehen 7 landesweit tätige Organisationen als Träger hinter der Niedersächsischen Bauschlichtungsstelle. Außerdem besteht ein sehr enger Kontakt zum zuständigen Fachreferat im Niedersächsischen Justizministerium. Bei der Zusammenstellung der Trägerorganisationen wurde Wert darauf gelegt, dass die Bauschlichtungsstelle neutral und unabhängig arbeitet.
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Anders als in einem Gerichtsverfahren treffen sich die Beteiligten nicht in einem anonymen Gerichtssaal, sondern unsere Schlichter bemühen sich, eine Lösung mit allen Beteiligten vor Ort einvernehmlich zu finden.
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Wenn Sie zu der Entscheidung gelangt sind, dass ein Bauschlichtungsverfahren für Sie eine richtige Alternative darstellt, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.
Wir helfen Ihnen weiter, z. B. wie ein Antrag an die Bauschlichtungsstelle zu stellen ist. |
Wer spricht mit Ihnen über Ihren Fall? |
Schlichter |
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Schlichter |
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Geschäftsstelle LHN |
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Geschäftsstelle LHN |
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Vorsitzender Richter am LG a. D. Rüdiger Hustedt |
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Vorsitzende Richter am OLG a. D. Dirk Wichmann |
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Ansprechpartnerin bei der LHN Christine Ticmeanu *(c) Bild: Lena Schöning |
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Ansprechpartner bei der LHN stellvertr. HGF RA Dr. Tobias Roeder *(c) Bild: Lena Schöning
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weitere Ansprechpartner
Was sagen andere über uns? |
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Was sagen Experten über uns?
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