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Schlichtung für private Unternehmen und Betriebe

Das Gesetz fördert die außerge­richt­liche Streitbeilegung

Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Hiernach unterstützt das Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz (BMJ) die Arbeit der Allgemeinen Verbraucher­schlichtungs­stelle. Bei branchenspezifischen Streitig­keiten sind die spezialisierten Schlichtungsstellen aber die bessere Wahl! 

Betriebe und Unternehmen sind mittlerweile dazu verpflichtet auf ihren Internetseiten auf die für sie zuständige Schlichtungsstelle hinzuweisen. Hiermit soll das Schlichtungsverfahren auch als Alternative zum gerichtlichen Prozess gefördert werden; denn eine rasche und effiziente Entscheidung von Baustreitigkeiten ist in alle Interesse. 

 

Es besteht ferner die Möglichkeit, eine Schlichtung als bevorzugten Weg der Lösung von Unstimmigkeiten in Ihren Verträgen von vornherein zu vereinbaren. Teure Gerichtsprozesse können damit vermieden werden.

 

Eine Musterformulierung für eine solche Vertragsklausel finden Sie hier...  

Wie Sie eine Schlichtung mit uns und Ihren Kunden durchführen finden Sie hier...

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