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Schlichtung für die öffentliche Hand

Das Gesetz fördert die außerge­richt­liche Streitbeilegung

Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Hiernach unterstützt das Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz (BMJ) die Arbeit der Allgemeinen Verbraucher­schlichtungs­stelle. Bei branchenspezifischen Streitig­keiten, sind die spezialisierten Schlichtungsstellen aber die bessere Wahl! 

Auch als Teil der öffentlichen Hand ist es ebenfalls möglich eine Schlichtung mit uns durchführen. Es gelten dieselben Grundsätze und Grundlagen, wie für die Schlichtung zwischen privaten Beteiligten. 

Schlichtungsverfahren sind auch für die öffentliche Hand als Auftraggeber eine lohnenswerte Alternative zum gerichtlichen Verfahren um einen Streit mit Bauunternehmen, Bauträgern oder Generalunternehmen beizulegen. Auch die öffentliche Hand kann im Wege der Ausschreibung von Bauvorhaben die Schlichtung bereits im Vorfeld in ihre Verträge aufnehmen. 

Wie Sie eine Schlichtung mit uns und Ihren Auftragnehmern durchführen finden Sie hier...

   

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