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Schlichtung für Verbraucher/-innen

Das Gesetz fördert die außergerichtliche Streitbeilegung 

Bauprojekte, wie der Bau des Eigenheims oder umfangreiche Renovierungsarbeiten usw., sind oft kostspielig und die Entscheidung hierzu wird nicht leichtfertig getroffen. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich Streit um das Vorhaben ergibt. 

 

Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Hiernach unterstützt das Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz (BMJ) die Arbeit der Allgemeinen Verbraucher­schlichtungs­stelle. Bei branchenspezifischen Streitig­keiten sind die spezialisierten Schlichtungsstellen aber die bessere Wahl! Der Vorteil branchenspezi­fischer Schlichtungs­stellen besteht darin, dass die Streit­mittler über das Fachwissen der einzelnen Branche verfügen und die Fragen- und Problemstellungen somit deutlich effektiver und mit mehr Interessenausgleich lösen können.

 

Aus diesem Grund wurde die Niedersächsische Bauschlichtungsstelle bereits 1997 ins Leben gerufen. Hier kommen Kompetenz und Erfahrung zusammen, so dass Ihre Fragen und Streitigkeiten rund um das Thema Bau rasch und effektiv gelöst werden können. 

 

Wie Sie eine Schlichtung mit uns und Ihrem beauftragten Bauunternehmen durchführen finden Sie hier...

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