Schlichtung für Verbraucher/-innen
Das Gesetz fördert die außergerichtliche StreitbeilegungBauprojekte, wie der Bau des Eigenheims oder umfangreiche Renovierungsarbeiten usw., sind oft kostspielig und die Entscheidung hierzu wird nicht leichtfertig getroffen. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich Streit um das Vorhaben ergibt. |
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Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Hiernach unterstützt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) die Arbeit der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle. Bei branchenspezifischen Streitigkeiten sind die spezialisierten Schlichtungsstellen aber die bessere Wahl! Der Vorteil branchenspezifischer Schlichtungsstellen besteht darin, dass die Streitmittler über das Fachwissen der einzelnen Branche verfügen und die Fragen- und Problemstellungen somit deutlich effektiver und mit mehr Interessenausgleich lösen können.
Aus diesem Grund wurde die Niedersächsische Bauschlichtungsstelle bereits 1997 ins Leben gerufen. Hier kommen Kompetenz und Erfahrung zusammen, so dass Ihre Fragen und Streitigkeiten rund um das Thema Bau rasch und effektiv gelöst werden können.
Wie Sie eine Schlichtung mit uns und Ihrem beauftragten Bauunternehmen durchführen finden Sie hier... |